Werbung

Die Verfassung der GK

  • Germanische Konföderation
    Vom 01.November 2013

    Dies ist die Verfassung der Germanischen Konföderation (GK), beschlossen am 1.November 2013 von den Gründern und ersten Ratsmitgliedern der germanischen Konföderation. Sie soll einen reibungslosen Ablauf des Clanlebens garantieren und allen den größtmöglichen Spaß am Spiel sichern.



    Die Grundrechte


    Artikel 1
    (1) Jedes Mitglied der Germanischen Konföderation hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern.
    (2) Eine Zensur durch den Rat findet nicht statt.
    (3) Dieses Recht wird verwirkt, wenn radikale, verhetzende, rassistische oder beleidigende Äußerungen getätigt werden oder durch sie der Clan in Verruf gebracht wird.
    (4) Die Konsequenzen in einem solchen Fall werden vom Rat individuell und dem Ausmaß des Verstoßes angemessen festgelegt.
    Artikel 2
    (1) Im Clan führen weder Religion, Hautfarbe, Geschlecht, noch die Herkunft zu Nachteilen irgendeiner Art.
    Artikel 3
    (1) Über die Aufnahme eines neuen Mitglieds wird stets individuell entschieden.
    (2) Jedes Mitglied hat das Recht den Clan jederzeit, ohne Angabe von Gründen, und frei von Konsequenzen zu verlassen.






    Der Rat
    Artikel 1
    (1) Der Rat wird gewählt von allen wahlberechtigten Mitgliedern der Konföderation in einer freien, gleichen und öffentlichen Wahl.
    (2) Diese Wahlen finden alle 6 Monate statt und beginnen an einem Freitag des jeweiligen Monats. Genaueres regelt ein Gesetz.
    (3) Jedes wahlberechtigte Mitglied der Germanischen Konföderation, welches das 16. Lebensjahr vollendet hat, hat das Recht sich für die Ratswahl nominieren und wählen zu lassen.
    (4) Diese Altersbeschränkung kann nach genauer und individueller Prüfung in Einzelfällen aufgehoben werden.
    (5) Der Rat besteht zu jedem Zeitpunkt aus mindestens 3 Mitgliedern, wächst jedoch mit dem Clan mit. Genaueres regelt ein Gesetz
    (6) Verstößt der Rat gegen die Grundsätze der GK, kann er mithilfe einer absoluten 2/3 Mehrheit aller Wahlberechtigten abgesetzt werden. Geschieht dies, folgen Neuwahlen innerhalb der nächsten 48 Stunden.
    (7) Nicht wahlberechtigt sind Mitglieder der GK gegen die wegen nachweislicher, schwerwiegender Verstöße gegen die Verfassung der GK ermittelt wird sowie alle mit dem Rang "Neuling". Genaueres regelt ein Gesetz.




    Artikel 2
    (1) Die Aufgabe des Rates ist es, die grundsätzlichen Interessen der Mitglieder des Clans sowohl innerhalb des Clans, als auch nach außen gegen andere Clans zu vertreten und nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen.
    (2) Der Rat hat die Aufgabe den Spielspaß für alle zu bewahren, soweit dies in seinen Möglichkeiten liegt.


    Artikel 3
    (1) Alle Gesetze werden vom Rat beschlossen. Hierfür reicht eine relative Mehrheit aus.
    (2) Vor seiner Entscheidung kann Rat eine Mitgliederbefragung durchführen. Hierfür ist eine relative 1/3 Mehrheit ausreichend.
    (3) Das Ergebnis dieser Befragung dient der Orientierung und ist für die Entscheidung des Rates nicht bindend.
    (4) Jedes Mitglied der GK hat das Recht, dem Rat Gesetzesvorschläge zur Abstimmung vorzulegen, sofern er die dafür nötige Unterstützung besitzt. Genaueres regelt ein Gesetz.
    (5) Die Mitglieder des Rates sind in ihrer Entscheidung frei und dürfen in keiner Weise beeinflusst werden.


    Artikel 4
    (1) Der Rat wählt aus seinen Reihen mindestens einen Diplomaten. Dieser Vertritt den Clan gegenüber anderen Clans und Foren.
    (2) Für jedes Total War Spiel, das im Clan genug Anhänger findet, wird ein Spielleiter gewählt, der das Training organisiert. Der Spielleiter ist direkt dem Rat unterstellt. Genaueres regelt ein Gesetz.
    (3) Der Rat wählt außerdem aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden, dieser fungiert jedoch lediglich als "primus inter pares".
    (4) Im ersten Wahlgang ist hierzu eine absolute Mehrheit nötig. In allen weiteren Wahlgängen genügt die einfache Mehrheit.


    Turniere
    Artikel 1
    (1) Turniere werden angekündigt und organisiert vom Rat und von den Spielleitern.
    (2) Nur Spielleiter haben das Recht und die Pflicht, Turniere in ihrem zuständigen Spiel zu organisieren. Das Spiel Rome 2 Total War bleibt aber weiterhin dem Rat vorbehalten.
    (3) Daneben können auch Mitglieder mit dem Rang "Mitglied" oder "Ehrenmitglied" auf Antrag an den Rat ein Turnier organisieren. Erst wenn der Rat dem Antrag zustimmt, darf jenes Turnier organisiert werden vom Mitglied.

    Gültigkeit der Verfassung

    Artikel 1
    (1) Diese Verfassung verliert ihre Gültigkeit an dem Tag, an dem eine neue Verfassung, beschlossen durch alle Mitglieder der GK, in Kraft tritt.



    Mit der Bewerbung bei der Germanischen Konföderation erklärst du dich mit allen Punkten dieser Verfassung einverstanden.

    Rome 2 Total War Hotseats- du denkst es gibt sie nicht?- Es gibt sie doch! Spiele mit mehr als 2 menschlichen Spielern spannende Kampagnen und führe deine Nation in die Schlacht und in den Sieg! Wir warten, wir warten auf dich!


    Die mittelalterliche Rome 2 Hotseat: Medieval Kingdoms 1212 AD
    Hast du Interesse oder Fragen? Dann kontaktiere mich per PN oder schreibe es in den Smalltalk der Hotseat!

    6 Mal editiert, zuletzt von Mistress Melissa ()

  • Dies sind die Gesetze der Germanischen Konföderation. Sie sind auf den Grundlagen unserer Verfassung ausgearbeitet und vom Rat beschlossen worden. Sie regeln die Feinheiten der Zusammenarbeit in diesem Clan. Sie werden nach bedarf durch Beschlüsse des Rates erweitert.


    §1 Die Ratswahlen beginnen immer an einem Freitag um 20 Uhr und dauern eine Woche an bis zum nächsten Freitag um 20 Uhr.


    §2 Der jeweils amtierende Rat entscheidet nach den jeweiligen Umständen und nach der Anzahl an Mitgliedern, ob sich der Rat um eine bestimmte Zahl vergrössern soll. Im Rat muss eine absolute Zustimmung von 100% vorliegen und bei den nächsten Ratswahlen werden die jeweils neuen Sitze zusätzlich vergeben.


    §4 Um einen Gesetzesvorschlag beim Rat einzureichen, wird eine Unterstützung von 5% aller Member, mindestens jedoch 5 Mitgliedern für diesen Vorschlag benötigt.


    §5 Der Ausbilder hat für sein Spiel bei der Gestaltung von Rängen etc. freie Hand, hat sich jedoch den Anweisungen des Rates unterzuordnen.


    §6 Für alle Mitglieder der Germanischen Konföderation herrscht Skype-Pflicht, da nur so eine Einbindung in den Clan Alltag und die Gemeinschaft möglich ist.


    §7 Im Clan herrscht eine Hierarchie mit Rangsystem, bestehend aus fünf verschiedenen Rängen. Jeder Rang beinhaltet andere Rechte und Pflichten. Man kann im Rangsystem auf- und absteigen. Die fünf Ränge sind:


    (1) Ratsmitglieder: Oberste Instanz, wird von allen Mitgliedern gewählt.


    (2) Ehrenmitglieder: Die Ehrenmitgliedschaft ist die vom Volk gewählte Belohnung, welche sich Mitglieder verdient haben aufgrund von ausserordentlichen Leistungen für den Clan. Bei der Abstimmung muss der Kandidat die absolute Mehrheit erreichen. Vorschläge bitte beim Rat einreichen.


    (3) Spielleiter: Mitglieder diesen Ranges haben die Aufgabe, eines der Total War Spiele im Clan zu leiten. Turniere und Events ihres zuständigen (Total War) Spiels werden von ihnen organisiert. Desweiteren haben Spielleiter Moderatorenrechte in der Steamgruppe des Clans. Sie werden vom Rat ernannt. Vorschläge bitte beim Rat einreichen.


    (4) Mitglieder: Aktive Mitglieder des Clans, die die Probezeit als Neuling hinter sich gelassen haben.


    (5) Neulinge: Bewerber, die keinerlei Rechte haben und ohne Begründung aus dem Clan geschmissen werden dürfen oder den Clan verlassen dürfen. Nach 4 Wochen endet die Probezeit und Neulinge steigen zum 4. Rang auf und werden vom Rat zu Mitgliedern ernannt.

    Rome 2 Total War Hotseats- du denkst es gibt sie nicht?- Es gibt sie doch! Spiele mit mehr als 2 menschlichen Spielern spannende Kampagnen und führe deine Nation in die Schlacht und in den Sieg! Wir warten, wir warten auf dich!


    Die mittelalterliche Rome 2 Hotseat: Medieval Kingdoms 1212 AD
    Hast du Interesse oder Fragen? Dann kontaktiere mich per PN oder schreibe es in den Smalltalk der Hotseat!

    8 Mal editiert, zuletzt von Mistress Melissa ()