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Jan Böhmermann vor Gericht

  • Soll Jan Böhmermann vor Gericht ? 15

    1. JA (1) 7%
    2. NEIN (14) 93%

    Was meint Ihr soll Jan Böhmermann vor Gericht?


    Also ich fand schon das das Schmähgedicht ziehmlich geschmacklos war, auch wenn er anmerkte bevor er damit loslegte das man folgendes nicht sagen darf...
    Das kann man lustig finden oder auch nicht aber vor Gericht sollte er meiner Meinung nach nicht gezerrt werden.

  • Ach so! Man darf sich über den Propheten lustig machen, auch mit geschmacklosen zB Zeichnungen, aber nicht über einen zweifelhaften Politiker?
    Sollten für Böhmermann ernsthafte Konsequenzen folgen, zeigt das nur wieder die heuchlerische Haltung und Doppelmoral unserer Regierung.

    • Offizieller Beitrag

    Warum steht eine solche Umfrage zur Debatte? Wenn den deutschen Journalisten von türkischen Behörden und Politikern das Maul gestopft wird IN Deutschland, dann ist Merkels Regierung und Kompetenz bemitleidenswert. Aber wenn damit erst in Deutschland begonnen wird, dann darf der ganze Westen nichts mehr kritisch hinterfragen. Kritik ist auch ein wichtiges Element der Demokratie. Natürlich, wäre ich ein Erdogan, dann würde ich aus egoistischen Interessen heraus alle Kritiker eliminieren, nicht aus demokratischen Interessen.

  • Unabhängig davon ob ich persönlich die Wortwahl tatsächlich nicht so unbedingt angebracht finde - auch als Politsatiere nicht - finde ich die allgemeine Entwicklung die sich hier abzeichnet sehr bedenklich.


    Ich finde es äußerst besorgniserregend, dass ausländische Regierungen bereits in der Lage sind so viel Druck auf die deutsche Regierung auszuüben, dass freier Journalismus, freie Meinungsäußerung, also Grundwerte unserer demokratischen Gesellschaft in Frage gestellt werden.


    Bedauerlicherweise sieht man hier sehr anschaulich, dass man sich doch ausliefert, wenn man Vereinbarungen (--> Flüchtlingspolitik) mit Staaten wie der Türkei trifft und sich somit abhängig macht.

  • Egal, ob man es nun lustig fand oder nicht (natürlich eine Geschmackssache), war das glasklar Satire und eben keine Schmähkritik.
    Genau aus diesem Grund fand ich die Aktion genial! Er bezeichnet sein Gedicht als Schmähkritik (Titel), sagt mehrmals, dass dies nicht erlaubt sei. Damit ist nicht mehr das Beleidigen und Herabsetzen einer anderen Person an sich die Sache (das wäre Schmähkritik), sondern der Unterschied von Satire und Schmährede. Das heißt, es ist ein übergeordnetes Thema. So sehe ich das jedenfalls.

    • Offizieller Beitrag

    Da zieht auch gleichmal einer nach und unterstützt Herrn Böhmermann.


    http://www.spiegel.de/kultur/g…gt-erdogan-a-1086461.html



    Ich denke zu der ganzen Thematik wurde schon so ziemlich alles genannt innerhalb de wenigen Posts und auch die Abstimmung lässt vermuten, dass hier kein großer Widerstand kommen wird^^

  • Kay73: da kann ich nur zustimmen!


    ich fand es nur interessant welche kreise das thema bereits zieht und wie die bundesregierung da laviert und mitlerweile zwischen den seilen hängt.
    vieleicht hätte ich die umfrage anders formulieren sollen und "Böhmermann bestrafen?" betiteln sollen... anscheinend geht ja jetzt herr erdoan als privatperson gerichtlich vor.

  • Das Schmähgedicht geht tatsächlich schon ziemlich weit. Wenn das an jemand anderen als Erdogan gerichtet wäre, würde ich sogar wirklich drüber nachdenken, ob Böhmi dafür sich vor Gericht verantworten solle. Aber sorry, Erdogan ist in meinen Augen einfach nur ein A*sch, der mehr austeilt als einstecken kann. Da bleibt nicht besonders viel Verständnis für das arme hilflose Opfer übrig, welches von der ganzen Welt missverstanden wird. :ka:

  • Meine Meinung ist diffenziert.


    Die Bundesregierung sollte die Erlaubnis zu Ermittlungen bezüglich des Schahparagraphen §§ 103, 104 a StGB nicht erteilen und zwar unter Hinweis darauf, dass in der Bundesrepublik die Justiz unabhängig ist und man Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Schahparagraphen hat ("unzulässiges Einzelfallgesetz" -> warum sollen Beleidigungen der Menschenwürde von Vertretern auswärtiger Staaten strafschärfender sein als von anderen Menschen?)


    Der Schahparagraph sollte dann per Gesetz aufgehoben werden.


    Was dann die Anzeige als Privatmann betrifft, sollte da die Justiz auch wirklich unabhängig ermitteln und nicht beide Augen zudrücken, weil der Mann politisch und menschenrechtlich äusserst fragwürdig ist.


    Meiner Meinung nach ist das hier keine Satire, sondern einfach nur niveauloser Müll, der vor türkenfeindlichen Klischees trieft:


    http://www.cicero.de/salon/zdf…ig-herr-boehmermann/60719


    Hier wird Erdogan übelst auf sexueller Ebene angegriffen, ohne dass da der kleinste Zusammenhang zu seiner zu recht zu kritisierenden Kurdenpolitik besteht.


    Hätte das irgendein Pegidaredner gegen einen ortsansässigen Türken veröffentlicht, würde keiner an der Strafwürdigkeit zweifeln.


    Deshalb bin ich der Meinung, dass gegen Böhmermann ein Strafverfahren wegen Übler Nachrede / Verleumdung nach §§ 186/187 StGB eröffnet werden sollte.

    6 Mal editiert, zuletzt von Micha () aus folgendem Grund: Das Gedicht muss hier bei uns nicht im Wortlaut stehen, dazu reicht der Link. Danke.

  • Ja, dieser Paragraph 103 ist schon sehr merkwürdig.


    Zu dem Rest:
    Dieses Gesicht sollte doch auch bewusst verletzend sein. Ich denke, man muss es im Kontext sehen. Aber meine Meinung könnt ihr ja weiter oben schon nachlesen. Meiner Meinung nach kann man nicht das Gedicht einzeln herausnehmen ohne den Kontext zu betrachten.


    EDIT: Verfassungsblog zu Böhmermann --> Ein interessanter Artikel, der meine Meinung ziemlich gut ausdrückt (ob das juristisch alles so stimmt, kann ich als Laie nicht beurteilen, der Autor ist aber Professor für Recht, also dürfte er eine gewisse Expertise haben).


    Außerdem wurde gerade angekündigt, dass Böhmermann diese Woche keine Sendung produzieren wird, aufgrund der überbordenden Berichterstattung.

  • Der Privatdozent interpretiert zuviel in das Gedicht von angeblichen Absichten des Autors hinein, die keinerlei Anhaltspunkte im Text selbst haben.


    Relevant ist, was ein verständiger Dritter als Empfänger des Gedichtes daraus ableiten kann und das ist nunmal nur der persönliche Tiefschlag gegen Erdogan, denn an sachlicher Kritik ist nur die Kurdenpolitik enthalten, die aber in keinerlei Beziehung oder Verhältnis zu dem persönlichen Angriff steht.


    Wenn man diese Erklärung, es sollte ein Lehrbeispiel sein, wie weit Schmähkritik gegen darf und wann Meinungsfreiheit endet, die im Gedichttext selbst keine Grundlage hat, gelten lässt, darf in Zukunft jeder, der als Einleitung irgendwo nur lange davon schwafelt, dass es keine Volksverhetzung sein soll, anschliessend straflos über Benjamen Netanjahu und gegen die Juden wegen der Siedlungspolitik im Ostjordanland hetzen.


    Oder ist es dann nicht mehr cool, weils die falsche Gruppierung ist?


    Dieser Kommentar spiegelt meine Meinung über Böhmermann als Künstler wieder.


    http://www.spiegel.de/kultur/g…me-kolumne-a-1086144.html

    4 Mal editiert, zuletzt von Marcus Iunius Brutus ()


  • Juristisch mag das korrekt sein. Und wie in meinem Beitrag oben schon erwähnt bin ich in Bezug auf den Inhalt sogar gleicher Meinung. Mit sachlicher Krtitik oder auch qualitativer Satire hatte das nicht viel zu tun.


    Aber eine Frage stelle ich mir hier mit einem gewissen Sarkassmus. Wenn Böhmermann hierfür vor Gericht muss ..... wer stellt Erdogan eigentlich vor Gericht wg. Verletzung der Menschenrechte oder gar vor das Kriegsverbrechertribunal in Den Haag wg. Mord am eigenem Volk (--> Kurden)?


    Höchst interessant ist außerdem, dass er sich "anmaßt" privatrechtliche Schritte einzuleiten, also demokratische Institutionen wie ein neutrales Gericht einzuschalten, die er in der Türkei nicht in dem Sinne zulässt, wie wir das kennen.

  • Hoffentlich die Türken irgendwann selbst, wenn ihre auf Krediten aufgebaute Wirtschaftswunderseifenblase platzt.


    Denn Dreck am Stecken hat Erdogan genug und ein Kurt Tucholsky hätte davon einen ganzen Gedichtband schreiben können.


    Mir geht es aber um etwas anderes, nämlich, dass hier möglicherweise ein Präsidenzfall in Deutschland geschaffen wird.


    Den Erdogan, den Unsympath, den mögen wir nicht, deshalb ist das gerade noch Meinungsfreiheit.


    Ja und was machen wir dann, wenn sich irgendein Rechter desselben Tricks bedient, um die Grenze der Meinungsfreiheit gegen Ausländer, Flüchtlinge, Homosexuelle, Juden zu nutzen?


    Dann schrauben wir die Ausdehnung der Meinungsfreiheit wieder zurück, weils die falsche Gesinnung ist?


    Ich hoffe, es wird deutlich, was ich eigentlich meine, unser Recht wird auf den Einzelfall angepasst anstatt objektiv für eine Vielzahl von Fällen zu gelten.


    Und das möchte ich nicht, denn dann ist der richterlichen Willkür Tor und Tür geöffnet.